Ihre Eigentümergemeinschaft
Rechtsform: WEG
Ihre Eigentümergemeinschaft muss rechtlich auf Basis einer Teilungserklärung nach dem bundesdeutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sein.
Größe: Über 10 Wohneinheiten
Um den Aufwand und die damit verbundene persönliche Betreuung bei der Verwaltung einer Hausgemeinschaft in einem für alle Seiten attraktiven Rahmen zu halten, bedarf es mindestens 10 Wohneinheiten.
Lage: Südliches Umland Hannover
Bei der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum geht auch um räumliche Nähe zu den Objekten. Nur so lässt sich schnelle Abhilfe bei Problemen wirklich gewährleisten. Wir betreuen daher Eigentümergemein-
schaften in unserem Angebotsraum sowie in den umliegenden Städten.
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Lesen Sie links, ob Ihre Eigentümergemeinschaft die Voraussetzungen für eine Verwaltung durch uns erfüllt und fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihr Objekt an.
Gerne nehmen wir uns für Sie die Zeit für ein persön-
liches Gespräch mit Ihrem Verwaltungs-Beitrat. Denn eine rechtssichere Verwal-
tung zu gewährleisten, wird heute immer wichtiger!
Unser Angebotsraum - Standort Ihrer gemeinschaftlichen Wohnimmobilie
Hannovers Südwesten und die umliegenden Städte

In dem Gebiet zwischen Hannover und Hameln sowie Bad Nenndorf und Nordstemmen, bzw. Hildesheim liegt Springe absolut zentral.
Neben der Steinhuder Meer Region und der Wedemark finden sich hier
die attraktivsten Erholungs- und Wohngebiete im gesamten
Großraum Hannover.